
Einige unserer am besten bewerteten Garten- und Landschaftsbauer in Seebach, Fischlham
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Die Firma Pobric Azur kann Ihnen mit Ihrer Abriss- und Entsorgungsunternehmen Anfrage in Ader und Umgebung helfen. Sie ist Ihr Ansprechpartner für alle Ihre Fragen zum Thema Abrissarbeiten und Entsorgung, Entrümpelung und Entsorgung, Geschäfts- und Haushaltsauflösung, Kernbohrungen und Wanddurchbrüche, Bauschuttentsorgung & industrielle reinigung, Entsorgung von Gartenabfällen und Erdaushub. Kontaktieren Sie Pobric Azur jetzt, um die Details zu besprechen und ein Angebot zu erhalten.
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DN MALEREI arbeitet als Maler und Lackierer, Raumausstatter, Stuckateur und Verputzer und bietet Diensleistungen in den Bereichen Malerarbeiten (innen), Malerarbeiten (außen), Lackierarbeiten, Verputzen von Decken und Innenwänden, Sanierung und Restaurierung von Fassaden, Anbringen und Entfernen von Tapeten, Reinigung von Fassaden, Verputzen von Fassaden und Außenwänden, Aufbau von Trockenbauwänden und -verkleidungen, Stuckarbeiten in der Umgebung von Wackersbach, an.
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Armin Frauscher ist ein in Geboltskirchen ansässiges Erdbau- und Baggerunternehmen-Unternehmen. Wir bieten unseren Kunden hochwertigen Service und hervorragende Arbeit. Wenn Sie Hilfe bei Bagger- und Erdarbeiten, Anlegen und Ausbessern von Gartenwegen, Entsorgung von Gartenabfällen und Erdaushub oder ähnlichen Dienstleistungen benötigen, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen – auch in allen Belangen rund um einen Kostenvoranschlag.
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Wir sind ein Kleines Unternehmen seit 6 Jahre und haben zum Derzeitigem Stand 8 Leute Beschäftigt. Wir haben im Kanalbau,Erdbau,Abbruch, Gartenbau, Wald arbeiten, Strauchschnitt, Abtragungen von bäumen und so weiter.... Erfahrung und können ihnen gerne unsere Arbeit Anbieten.
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Hausbetreuung, bestehend in der Durchführung einfacher Reinigungstätigkeiten einschließlich objektbezogener einfacher Wartungstätigkeiten: • Reinigungstätigkeiten: − Reinigung von allen oder wenigsten mehreren Hausbewohnern zugänglichen Stiegen, Gängen, Kellern (ausgenommen Kellerabteile), Waschküchen, Trockenräumen und Liften in Wohngebäuden, soweit sich deren Verschmutzung bloß aus der regelmäßigen und bestimmungsgemäßen Benützung ergibt, − Reinigung von Wohnungen nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte − Fensterputzen, soweit dieses vom Boden aus bzw. durch Inanspruchnahme von Hilfen zum Hochsteigen bewerkstelligt werden kann, soweit diese Tätigkeit keine − Sicherheitsvorkehrungen im Sinne des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (AschG) in der jeweils geltenden Fassung erfordert. − Ausgenommen sind insbesondere Tätigkeiten, die dem Denkmal-, Fassaden- und − Gebäudereinigerhandwerk vorbehalten sind: z.B.: Fassadenreinigung, Büroreinigung. • einfache Haustechniktätigkeiten und Kontrollen: − Ein- und Ausschalten von Heizungs- und Lüftungsanlagen, Funktionskontrolle derselben durch Ablesen der Temperatur und der Druckanzeige, − Aufzugwarttätigkeiten, − Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften, Austausch von Sicherungspatronen, bis 63 A, ausgenommen NHPatronen, in laienbedienbaren Verteilerkästen, − Funktionskontrolle von Garagentoren durch Öffnen und Schließen, Sichtkontrolle von CO-Warnanlagen, Sichtkontrolle der Drucksteigerungsanlagen, Entleeren und Wiederauffüllen von Unterflurhydranten, − Sichtkontrolle der ungehinderten Benützbarkeit von Fluchtwegen, Sichtkontrolle von Spielplätzen sowie Spielgeräten und Müllbehältern. Ausgenommen ist insbesondere das dem Immobilienverwaltergewerbe vorbehaltene umfassende Facility- Management wie auch insbesondere Tätigkeiten, die dem Gewerbe Gas- und Sanitärtechnik, Heizungs- und Lüftungstechnik, dem Schlossergewerbe, dem Gewerbe Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung , Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik, Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik, Kälte- und Klimatechnik, dem Gewerbe Kommunikationselektroniker oder dem Elektrotechnikgewerbe vorbehalten sind, wie z.B.: die Reparatur oder die qualifizierte Überprüfung von Anlagen. • Organisatorische Tätigkeiten: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe 31 von 34 − Ausgabe von Waschküchenschlüsseln und Waschmarken einschließlich Waschmarkenabrechnung. • einfache gärtnerische Tätigkeiten: − Rasenmähen, Laubrechen, Gießen − Ausgenommen sind insbesondere Tätigkeiten, die dem Gärtnerhandwerk vorbehalten sind, wie z.B.: Baumschnitt, Strauchschnitt, Vertikutieren. • Verkehrsflächenreinigung: − Reinigung von Gehsteigen, Höfen und Parkplätzen − Schneeräumen
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Seit 6 Jahren als Landschaftsgärtner. Gartenpflege mit Herz und Hand, wir verwandeln ihren Garten in ein Grünes Paradies. Professionelle Gartenarbeit, auf die sie sich verlassen können.
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Hallo! Ich bin ein Ein-Mann-Unternehmen und bin gut aufgestellt im Bereich Entrümpelung, da ich 12 Jahre Praxis im Müllentsorgung und Sortieren habe. Photovoltaik-Reinigungen und Gartenbetreuung biete ich ebenfalls an. ich pendle jeden Wochentag nach Salzburg, von dem her sind da die Anfahrtskosten geringer.
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Allroundhandwerker Auinger und Klaushofer Viel Erfahrung am Bau und Baunebengewerbe uvm. Viel Erfahrung bei Montagen von Küchen ,Schränke usw. Bodenlegen,Malen ...
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Sehr geehrte Kunden, ob Reparaturen, Montagen, Renovierungsarbeiten, Komplettsanierungen, Teilsanierungen Innenausbauarbeiten oder Badsanierungen.Wir Bau im Innen- und Aussenbereich für unsere Kunden um. Wir stehen für Qualität, Sauberkeit und Zuverlässigkeit und das alles aus einer Hand Kostenfreie und unverbindliche Angebote, sowie transparente Preise garantieren Wir Ihnen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von Uns beraten.
